Kantonale Tourismusabgabe

Kantonale Tourismusabgabe: Eine Sache mit Hand und Fuss

Die Schönheit des Appenzellerlandes ist weit über die Schweiz hinaus bekannt. Eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur in Appenzell Ausserrhoden bringt jedes Jahr viele Tausend Gäste in den Genuss eines einzigartigen Natur- und Kulturerlebnisses.

Für die Förderung des Tourismus im Kanton Appenzell Ausserrhoden wird seit dem 1. Januar 2017 eine kantonale Tourismusabgabe erhoben. Die jährliche Pauschale ist nach Art und Grösse des Betriebes abgestuft. Der Ertrag der kantonalen Tourismusabgabe ist zweckgebunden und wird von Appenzellerland Tourismus AG für Tourismusförderungsmassnahmen verwendet.

Argumentarium

1. Weshalb ist mein (e) Unternehmen/Angebot/Wohnung/Zimmer abgabepflichtig?

Mit Inkrafttreten des neuen Tourismusgesetzes (TG vom 13. Juni 2016) per 1. Januar 2017 wurde die bis dahin gültige kantonale Beherbergungstaxe und die kantonale Tourismusabgabe durch eine einzige Abgabe ersetzt, die mit nach Art und Grösse der Betriebe abgestuften Pauschalen arbeitet. Die Abgabepflicht gilt auch für Zweitwohnungen, Anbieter von gewinnorientierten touristischen oder auf Freizeit ausgerichteten Aktivitäten sowie für öffentliche Transportunternehmen. Die Abgabe wird auf der Grundlage einer Selbstdeklaration durch die Abgabepflichtigen erhoben. Stichtag ist der 31. Dezember.

Zuletzt aktualisiert am 23.11.2019 von .

2. Weshalb sind auch Zweitwohnungsbesitzer abgabepflichtig?

Zweitwohnungsbesitzer (Wohnungen/Haus/Zimmer zu Ferien- und Erholungszwecken) nutzen die touristische Infrastruktur genauso wie ein klassischer Tourist. Auch sie profitieren direkt von den Investitionen der touristischen Leistungsträger, einer intakten Tourismusregion und den übergeordneten Tätigkeiten der ATAG wie etwa Koordination touristisches Lobbying, Interessensvertretungen bei Leistungsträgern & Behörden, Sensibilisierung bei der lokalen Bevölkerung, touristische Weiterentwicklung etc. (siehe auch Punkt 5). Zum Beispiel vom 2019 lancierten Wanderpass, welcher entlang diverser Wanderwege kostenreduzierte oder kostenlose Angebote bietet. Von dieser Angebotsgestaltung der ATAG können Zweitwohnungsbesitzer ebenso profitieren. Zu beachten ist auch, dass sich eine attraktive, vielbeachtete Tourismusregion mit zeitgemässer Infrastruktur positiv auf den Wert der Zweitwohnungen auswirkt.

Zuletzt aktualisiert am 23.11.2019 von .

3. Wie bemisst sich die Höhe meines Betrages?

Die Tourismusabgabe wird als jährliche Pauschale erhoben. Die Preise bemessen sich nach Art und Grösse der Betriebe. Sie sind in der Tourismusverordnung geregelt und  auf der Webseite vom Amt für Wirtschaft &Arbeit abrufbar.

Zuletzt aktualisiert am 23.11.2019 von .

4. Wofür werden die geleisteten Abgaben benötigt?

Die Abgaben werden für die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zur Förderung des Tourismus im Kanton Appenzell Ausserrhoden benötigt und fliessen vollumfänglich an die Appenzellerland Tourismus AG (ATAG). Siehe dazu Art. 1 Tourismusgesetz (bGS 955.21). Die Erhöhung der Wertschöpfung durch bewusst inszenierte Produkte und Angebote ist von zentraler Bedeutung. Das Leistungsportfolio der ATAG ist auf deren Webseite ersichtlich. (Siehe auch Punkt 5)

Zuletzt aktualisiert am 23.11.2019 von .

5. Was leistet die Appenzellerland Tourismus AG (ATAG)?

Für Zweitwohnungsbesitzer:

  • Aktuelle Informationen, Routenbeschreibungen, Webcams und vieles mehr auf dem Tourismusportals www.appenzellerland.ch kostenlos und unbeschränkt verfügbar
  • kostenlose Image- und Informations-Broschüren
  • Aktuelle Informationen, Günstige Angebote und Tipps für Hotels, Ausflüge und Events in unserem kostenlosen monatlichen Newsletter
  • Aktuelle Informationen, Günstige Angebote und Tipps für Hotels, Ausflüge und Events auf unseren Social Mediakanlälen (Facebook & Instagram)
  • Übersicht über touristischen Veranstaltungen in der Region in unserem Veranstaltungskalender
  • Verkauf der beliebten Appenzellerland-Gutscheine
  • Allgemeine Informations- und Auskunftserteilung gegenüber Gästen
  • Qualitätssicherung & Klassifikation von B&B’s und Ferienwohnungen gemäss den Richtlinien des Schweizer Tourismusverbandes STV inklusive deren Betreuung bei der Vermietung und Bewerbung der Angebote.
  • Qualitäts-Sicherung von Themen-Wanderwegen gemäss erarbeiteten Richtlinien.
  • Angebotsgestaltung und -weiterentwicklung (bspw. Wanderpass, Erlebnisrundfahrt etc.)

Für Leistungsträger:

Die ATAG ist eine private Aktiengesellschaft, welche zu rund 65% durch die öffentliche Hand finanziert wird. Sie arbeitet gemäss einem Leistungsvertrag mit dem Kanton, den 20 Ausserrhoder Gemeinden sowie dem Bezirk Oberegg. Zu den Hauptaufgaben der ATAG gehört die Bewerbung der Marke Appenzellerland sowie Produktgestaltung, Gästeberatung und Serviceangebote für touristische Leistungsträger.

Die ATAG verfolgt das Ziel, neue Gäste für das Appenzellerland, insbesondere den Kanton Appenzell Ausserrhoden, zu gewinnen. Der Tagestourismus mit 1.5 Millionen Tagesgästen pro Jahr spielt dabei eine ebenso wichtige und tragende Rolle wie der Übernachtungstourismus mit rund 175'000 Übernachtungen im Jahr 2018. Die ATAG beschäftigt 16 Mitarbeiterinnen mit einem Arbeitspensum von 750 Stellenprozenten. Sie arbeitet nicht gewinnorientiert und bezahlt keine Dividenden. Sämtliche Gelder werden konsequent zum Wohle der Branche eingesetzt.

Grundauftrag

Die ATAG erbringt Leistungen in zwei Bereichen. Sie erfüllt einerseits den Grundauftrag gemäss Art. 3 Tourismusgesetz. Dies bedeutet, dass sie Basisaktivitäten leistet, welche ein touristisches Grundrauschen in den strategisch festgelegten Zielmärkten bewirkt (z.B. Betrieb einer Webseite, Versand Gästenewsletter, Promotionsstände etc.). Teile des Grundauftrages sind auch sogenannte Shared Services. Hier handelt es sich vorwiegend um beratende oder unterstützende Serviceleistungen für die Leistungsträger aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Geschäftsfeldorientierte Marktbearbeitung

Beim zweiten Wirkungsfeld handelt es sich um eine geschäftsfeldorientierte Marktbearbeitung gemäss Art. 5 Tourismusgesetz , vornehmlich in den touristisch relevanten Themen „Wandern“ sowie „Brauchtum & Kultur“.

Das Wirken der ATAG im Detail

  • Betrieb des Tourismusportals www.appenzellerland.ch.
  • Herstellung von saisonalen Image- und Informations-Broschüren sowie dem monatlichen Newsletter.
  • Bewerbung der Tourismusregion an Publikums- und Fachmessen sowie an repräsentativen Anlässen.
  • Bewerbung der Tourismusangebote in den sozialen Medien. Die ATAG pflegt z.B. über Facebook Kontakt zu 7300 interessierten User.
  • Betrieb des touristischen Veranstaltungskalenders.
  • Produktion, Vertrieb und Abrechnung der Appenzellerland-Gutscheine. 2018 wurden Gutscheine im Wert von CHF 345‘500 verkauft. Die Gutscheine sind ein enormer Treiber für Hotellerie und Gastronomie im Kanton.
  • Verkauf, Vermittlung und Abwicklung von Gruppenreisen.
  • Im Geschäftsjahr 2018 konnten 109 Gruppenreisen durchgeführt werden (entspricht ca. 150‘000 CHF direkten Umsatz für die Leistungsträger pro Jahr). Gäste bezahlen für den Service keine Gebühr und Leistungsträger begleichen lediglich eine Kommission auf vordefinierte Leistungen. Viele weitere Gruppen nutzen die Website der ATAG als Ideenpool und organisieren die Reise selbst.
  • Betreuung und Beratung von lokalen Verkehrsvereinen oder Gemeindegremien bei der touristischen Weiterentwicklung auf kommunaler Ebene.
  • Zur Verfügungsstellung der Ostschweizer Gästekarte «OSKAR».
  • Allgemeine Informations- und Auskunftserteilung gegenüber Gästen. (ca. 4‘000 Auskünfte am Telefon, 2‘500 E-Mailanfragen, 1'600 Online-Chats pro Jahr).
  • Präsenzwahrung in den Marketingmassnahmen der nationalen Tourismusorganisation.
  • Führen und Pflege des Buchungs- und Reservationssystems TOMAS mit Nutzungsmöglichkeit für alle touristischen Leistungsträger.
  • Klassifikation von B&B’s und Ferienwohnungen gemäss den Richtlinien des Schweizer Tourismusverbandes STV inklusive deren Betreuung bei der Vermietung und Bewerbung der Angebote.
  • Qualitäts-Beurteilung von Themen-Wanderwegen gemäss umfassendem Kriterienkatalog
  • Medienarbeit (Organisation von Medienreisen, Begleitung von Journalisten).
  • Organisation von Partneranlässen wie Tourismushöcks oder Saison Opening.
  • Angebotsgestaltung in den strategischen Geschäftsfeldern Wandern und Kultur & Brauchtum. Beispiele sind die Appenzeller Genuss Wanderung, Exklusivreisen mit Besuch vom gelebten Brauchtum, Inszenierung von Themenwanderwegen, Erarbeitung von neuen Gruppenführungen etc..

Zuletzt aktualisiert am 23.11.2019 von .

6. Für Leistungsträger - Eine Partnerschaft bei der ATAG – trotz kantonaler Tourismusabgabe?

Die Öffentliche Hand unterstützt den Tourismus mit der Finanzierung eines Dienstleistungszentrums wie der ATAG. Die Beiträge reichen jedoch nicht aus, um ein proaktives Marketing für jeden einzelnen Leistungsträger zu betreiben. Ebenfalls werden weitere Mittel benötigt, um eine adäquate Vermarktung der geschäftsfeldorientierten Themen „Wandern“ sowie „Brauchtum & Kultur“ sicherstellen zu können.

Schon ab 200 CHF im Jahr erhalten touristische Leistungsträger attraktive Plattformen bei der ATAG, um auf ihren Betrieb aufmerksam zu machen. Die Dienstleistungen der ATAG können zudem zu äusserst attraktiven Konditionen bezogen werden. Mit diesem Link erfahren interessierte Leistungsträger mehr über das Partnerschaftsmodell der ATAG. Davon profitieren können auch Vermieter von Wohnungen/Haus/Zimmer zu Ferien- und Erholungszwecken.

Zuletzt aktualisiert am 08.01.2021 von .

7. Was ist eine Kurtaxe?

Eine Kurtaxe wird unabhängig von der Kantonalen Tourismusabgabe von der Gemeinde oder einem Kurverein/Verkehrsverein erhoben. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, diese zu erheben. Die Gemeinden investieren dabei in zweckgebundene touristische Angebote in ihrem Gemeindegebiet wie etwa Sitzbänke, Infotafeln, Wanderwegunterhalt etc.

Zuletzt aktualisiert am 23.11.2019 von .

Hinweis

Diese Information wurde von Appenzellerland Tourismus AR (ATAG) in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Appenzell Ausserrhoden aufbereitet. Die ATAG ist eine private Aktiengesellschaft, welche zu rund 65% durch die öffentliche Hand finanziert wird. Sie arbeitet gemäss einem Leistungsvertrag mit dem Kanton, den 20 Ausserrhoder Gemeinden sowie dem Bezirk Oberegg. Zu den Hauptaufgaben der ATAG gehört die Bewerbung der Marke Appenzellerland sowie Projektentwicklung, Gästeberatung und Serviceangebote für touristische Leistungsträger.