Argumentarium
Mit Inkrafttreten des neuen Tourismusgesetzes (TG vom 13. Juni 2016) per 1. Januar 2017 wurde die bis dahin gültige kantonale Beherbergungstaxe und die kantonale Tourismusabgabe durch eine einzige Abgabe ersetzt, die mit nach Art und Grösse der Betriebe abgestuften Pauschalen arbeitet. Die Abgabepflicht gilt auch für Zweitwohnungen, Anbieter von gewinnorientierten touristischen oder auf Freizeit ausgerichteten Aktivitäten sowie für öffentliche Transportunternehmen. Die Abgabe wird auf der Grundlage einer Selbstdeklaration durch die Abgabepflichtigen erhoben. Stichtag ist der 31. Dezember.
Zuletzt aktualisiert am 23.11.2019 von .
Zweitwohnungsbesitzer (Wohnungen/Haus/Zimmer zu Ferien- und Erholungszwecken) nutzen die touristische Infrastruktur genauso wie ein klassischer Tourist. Auch sie profitieren direkt von den Investitionen der touristischen Leistungsträger, einer intakten Tourismusregion und den übergeordneten Tätigkeiten der ATAG wie etwa Koordination touristisches Lobbying, Interessensvertretungen bei Leistungsträgern & Behörden, Sensibilisierung bei der lokalen Bevölkerung, touristische Weiterentwicklung etc. (siehe auch Punkt 5). Zum Beispiel vom 2019 lancierten Wanderpass, welcher entlang diverser Wanderwege kostenreduzierte oder kostenlose Angebote bietet. Von dieser Angebotsgestaltung der ATAG können Zweitwohnungsbesitzer ebenso profitieren. Zu beachten ist auch, dass sich eine attraktive, vielbeachtete Tourismusregion mit zeitgemässer Infrastruktur positiv auf den Wert der Zweitwohnungen auswirkt.
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Die Tourismusabgabe wird als jährliche Pauschale erhoben. Die Preise bemessen sich nach Art und Grösse der Betriebe. Sie sind in der Tourismusverordnung geregelt und auf der Webseite vom Amt für Wirtschaft &Arbeit abrufbar.
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Die Abgaben werden für die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zur Förderung des Tourismus im Kanton Appenzell Ausserrhoden benötigt und fliessen vollumfänglich an die Appenzellerland Tourismus AG (ATAG). Siehe dazu Art. 1 Tourismusgesetz (bGS 955.21). Die Erhöhung der Wertschöpfung durch bewusst inszenierte Produkte und Angebote ist von zentraler Bedeutung. Das Leistungsportfolio der ATAG ist auf deren Webseite ersichtlich. (Siehe auch Punkt 5)
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Für Zweitwohnungsbesitzer:
Für Leistungsträger:
Die ATAG ist eine private Aktiengesellschaft, welche zu rund 65% durch die öffentliche Hand finanziert wird. Sie arbeitet gemäss einem Leistungsvertrag mit dem Kanton, den 20 Ausserrhoder Gemeinden sowie dem Bezirk Oberegg. Zu den Hauptaufgaben der ATAG gehört die Bewerbung der Marke Appenzellerland sowie Produktgestaltung, Gästeberatung und Serviceangebote für touristische Leistungsträger.
Die ATAG verfolgt das Ziel, neue Gäste für das Appenzellerland, insbesondere den Kanton Appenzell Ausserrhoden, zu gewinnen. Der Tagestourismus mit 1.5 Millionen Tagesgästen pro Jahr spielt dabei eine ebenso wichtige und tragende Rolle wie der Übernachtungstourismus mit rund 175'000 Übernachtungen im Jahr 2018. Die ATAG beschäftigt 16 Mitarbeiterinnen mit einem Arbeitspensum von 750 Stellenprozenten. Sie arbeitet nicht gewinnorientiert und bezahlt keine Dividenden. Sämtliche Gelder werden konsequent zum Wohle der Branche eingesetzt.
Grundauftrag
Die ATAG erbringt Leistungen in zwei Bereichen. Sie erfüllt einerseits den Grundauftrag gemäss Art. 3 Tourismusgesetz. Dies bedeutet, dass sie Basisaktivitäten leistet, welche ein touristisches Grundrauschen in den strategisch festgelegten Zielmärkten bewirkt (z.B. Betrieb einer Webseite, Versand Gästenewsletter, Promotionsstände etc.). Teile des Grundauftrages sind auch sogenannte Shared Services. Hier handelt es sich vorwiegend um beratende oder unterstützende Serviceleistungen für die Leistungsträger aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden.
Geschäftsfeldorientierte Marktbearbeitung
Beim zweiten Wirkungsfeld handelt es sich um eine geschäftsfeldorientierte Marktbearbeitung gemäss Art. 5 Tourismusgesetz , vornehmlich in den touristisch relevanten Themen „Wandern“ sowie „Brauchtum & Kultur“.
Das Wirken der ATAG im Detail
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Zuletzt aktualisiert am 23.11.2019 von .
Die Öffentliche Hand unterstützt den Tourismus mit der Finanzierung eines Dienstleistungszentrums wie der ATAG. Die Beiträge reichen jedoch nicht aus, um ein proaktives Marketing für jeden einzelnen Leistungsträger zu betreiben. Ebenfalls werden weitere Mittel benötigt, um eine adäquate Vermarktung der geschäftsfeldorientierten Themen „Wandern“ sowie „Brauchtum & Kultur“ sicherstellen zu können.
Schon ab 200 CHF im Jahr erhalten touristische Leistungsträger attraktive Plattformen bei der ATAG, um auf ihren Betrieb aufmerksam zu machen. Die Dienstleistungen der ATAG können zudem zu äusserst attraktiven Konditionen bezogen werden. Mit diesem Link erfahren interessierte Leistungsträger mehr über das Partnerschaftsmodell der ATAG. Davon profitieren können auch Vermieter von Wohnungen/Haus/Zimmer zu Ferien- und Erholungszwecken.
Zuletzt aktualisiert am 08.01.2021 von .
Eine Kurtaxe wird unabhängig von der Kantonalen Tourismusabgabe von der Gemeinde oder einem Kurverein/Verkehrsverein erhoben. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, diese zu erheben. Die Gemeinden investieren dabei in zweckgebundene touristische Angebote in ihrem Gemeindegebiet wie etwa Sitzbänke, Infotafeln, Wanderwegunterhalt etc.
Zuletzt aktualisiert am 23.11.2019 von .