Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Ferienaufenthalt in unserer Destination interessieren. Wir bitten Sie die folgenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) sorgfältig durchzulesen. Sie sind Bestandteil jedes Vertrages.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen Ihnen und Appenzellerland Tourismus AR für die von uns veranstalteten Pauschalangebote und sonstigen Dienstleistungen.
1.2. Diese AGB unterscheiden zwischen Pauschalreisen, Aufenthalts- und sonstigen Dienstleistungen. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mehrere touristische Leistungen von uns zu einem Gesamtpreis angeboten werden.
1.3. Werden Ihnen durch Appenzellerland Tourismus AR Aufenthalts- und sonstige Dienstleistungen, die nicht unter den Begriff der Pauschalreise gemäss Punkt 1.2. dieser AGB fallen, namentlich Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Leistungserbringer vermittelt, sind wir nicht Vertragspartner, und es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Partner. Wir übernehmen in diesen Fällen keinerlei Haftung für die von Drittanbietern erbrachten Leistungen. Fallen solche Leistungen weg, egal aus welchen Gründen, beeinträchtigt dies unser Verhältnis nicht. Wir verweisen insbesondere auf deren Haftungsbedingungen, welche bei den Drittanbietern eingesehen werden können.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag kommt mit der Annahme Ihrer schriftlichen (E-Mail oder Internet) oder telefonischen Buchung durch Appenzellerland Tourismus AR zustande und ist ab diesem Zeitpunkt definitiv.
2.2. Die Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsbeschrieb in Prospektunterlagen, dem Internet oder der Bestätigung.
2.3. Die im Vertrag aufgeführte Personenzahl bezüglich Mietobjekt/Hotelzimmer ist auf jeden Fall zu respektieren und darf ohne ausdrückliches Einverständnis von Appenzellerland Tourismus AR und des Leistungserbringers nicht überschritten werden. Andernfalls kann der Vertrag von Appenzellerland Tourismus AR aufgelöst werden und Ihre Ansprüche verfallen entschädigungslos.
3. Zahlungsbedingungen, Preise und Nebenkosten
3.1. Unsere Rechnungsstellung an Sie erfolgt, falls nicht anders erwähnt, jeweils nach Ihrem Aufenthalt.
3.2. Die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Preise sind verbindlich und verstehen sich, falls nicht anders in der Buchungsbestätigung erwähnt, in Schweizer Franken und inklusive MwSt. Eine Preisanpassung für Gründe, die wir nicht beeinflussen können (z. B. Währungsschwankungen, neu eingeführte oder erhöhte Taxen, Abgaben, Steuern, Preiserhöhung durch Leistungsträger etc.), behalten wir uns vor.
3.3. Bei Falschbuchungen aufgrund von systembedingten Fehlern des Reservationssystems, sind die vereinbarten Preise nichtig. Appenzellerland Tourismus AR hat in diesem Fall das Recht, die Buchung entschädigungslos aufzuheben.
3.4. Die gesetzliche Kurtaxe pro Person und pro Nacht wird, falls nicht anders in der Buchungsbestätigung erwähnt, auf den Übernachtungspreis hinzu gerechnet.
3.5. Die Rechnung ist, falls nicht anders in der Buchungsbestätigung erwähnt, innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag der Rechnungsstellung zu begleichen.
4. Annullierung und Umbuchung durch den Gast
4.1. Wenn Sie Ihre Buchung annullieren oder eine Umbuchung vornehmen, ist dies unverzüglich und auf schriftlichem Weg notwendig. Wir erheben eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.00 pro Auftrag.
4.2. Als Annullationsdatum gilt der Tag, an dem die Zustimmung von Appenzellerland Tourismus AR erfolgt; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
4.3. Bei Annullierung einer Buchung werden, wenn nicht anders auf der Bestätigung erwähnt, zuzüglich zur Bearbeitungsgebühr (siehe 4.1.) folgende Annullierungskosten erhoben: Bis 32 Tage vor dem Aufenthalt keine Kostenfolge 31 – 14 Tage vor dem Aufenthalt 50 % des Gesamtbetrages 13 – 3 Tage vor dem Aufenthalt 75 % des Gesamtbetrages 2 – 0 Tage vor dem Aufenthalt 100 % des Gesamtbetrages
4.4. Ein Nichtantreten einer Reise (no show) wird wie eine Annullierung behandelt. Appenzellerland Tourismus AR resp. der Leistungserbringer haben in diesem Fall das Recht, Ihnen den geschuldeten Betrag zu belasten. Bei vorzeitiger Abreise bleibt der Gesamtbetrag geschuldet.
4.5. Sollten Sie an der Teilnahme der Reise verhindert sein, können Sie grundsätzlich eine Ersatzperson benennen, die das Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen übernimmt. Vorausgesetzt ist, dass die Ersatzperson solidarisch für den Reisepreis einsteht und die an Ihrer Reise beteiligten Leistungserbringer (Hotels, Zug- und Schifffahrtsgesellschaften etc.) diese Änderung akzeptieren.
4.6. Eine Annullierungskostenversicherung wird von Appenzellerland Tourismus AR nicht angeboten. Es wird jedoch empfohlen, eine Annullierungsversicherung abzuschliessen.
5. Programmänderungen und Annullierung der Buchung durch den Veranstalter
5.1. Aus nicht voraussehbaren Umständen kann die Buchung Änderungen erfahren. Für diesen Fall ist Appenzellerland Tourismus AR nach Kräften um gleichwertigen Ersatz oder eine andere geeignete Lösung bemüht.
5.2. Einen allfälligen Minderwert zwischen ausgeschriebenen und tatsächlich erbrachten Leistungen wird Ihnen vergütet, sofern Appenzellerland Tourismus AR oder ein Leistungserbringer ein Verschulden trifft.
5.3. Bei Ereignissen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, Systemausfälle etc.), behördlichen Massnahmen, Havarien, technischen Defekten etc. kann Appenzellerland Tourismus AR die Buchung entschädigungslos annullieren.
6. Beanstandungen
6.1. Appenzellerland Tourismus AR übernimmt grundsätzlich keine Haftung (siehe Punkt 7). Appenzellerland Tourismus AR ist insbesondere in keinem Fall verpflichtet, für eine allfällige Ersatzleistung zu sorgen. Dies ist Sache des Leistungserbringers.
6.2. Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, beim betreffenden Leistungserbringer unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden. Für Reklamationen, Erstattungen und Rückbuchungen melden Sie sich bei der Appenzellerland Tourismus AG.
6.3. Konnte keine geeignete Lösung beim Leistungserbringer vor Ort gefunden und Ihr Mangel somit nicht oder nur ungenügend behoben werden, so ist eine entsprechende schriftliche Meldung bis spätestens 10 Tage nach vertraglich vereinbartem Reiseende bei Appenzellerland Tourismus AR einzureichen. Appenzellerland Tourismus AR ist jedoch nicht verpflichtet, auf solche Meldungen zu reagieren.
6.4. Bei einer Unterlassung der Beanstandung beim Leistungserbringer vor Ort (siehe 6.2.) oder dem Nichteinhalten der Frist zur schriftlichen Meldung bei Appenzellerland Tourismus AR (siehe 6.3.) erlöschen Ihre Ansprüche ohne Weiteres, sofern solche überhaupt bestehen sollten.
7. Haftung
7.1. Sämtliche Rechts- und Sachmängelgewährleistung ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
7.2. Appenzellerland Tourismus AR haftet unter keinen Umständen für Leistungen und Versprechungen von Dritten (siehe auch 1.3.).
7.3. Fallen Leistungen etc. von Dritten weg, egal aus welchen Gründen, beeinträchtigt dies das Verhältnis zu Appenzellerland Tourismus AR nicht. Es gibt insbesondere keine Annullations- oder Änderungsansprüche des Kunden.
7.4. Appenzellerland Tourismus AR ist für den Verkauf und die technische Übermittlung der Reservationen an den Kunden verantwortlich. Der Nachweis für eine korrekte Übermittlung von Reservationen an den Kunden gilt als erbracht, wenn in den Sendejournals des Reservationssystems oder im Faxjournal etc. die Übermittlung als fehlerfrei eingetragen ist. Erfolgt die Zustellung per Post, kann von Appenzellerland Tourismus AR kein Nachweis erbracht werden. Das Gleiche gilt für die Reservationsbestätigung an den Vermieter/Beherberger.
7.5. Für Schäden, die nachweislich während des Aufenthaltes vom Gast verursacht werden, muss der Gast vollumfänglich aufkommen. Allfällige Schäden sind dem Besitzer oder dessen Vertreter vor Abreise zu melden.
8. Ombudsmann
8.1. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind Sie verpflichtet, den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8801 Thalwil, zu kontaktieren. Der Ombudsmann ist bei Streitigkeiten zwischen Reiseteilnehmer und Reiseveranstalter stets um eine faire und ausgewogene Entscheidung bestrebt. Sollte keine Einigung gefunden werden, stehen Ihnen die ordentlichen Rechtswege offen.
9. Änderungen/Gültigkeit der AGB
9.1. Änderungen zu diesen AGB oder besondere Individualvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
9.2. Sollte eine Regel dieser AGB ungültig sein, ist davon die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
10.1. Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Appenzellerland Tourismus AR untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Die Anwendbarkeit internationaler Vereinbarungen und der schweizerischen IPRG sind ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig. Ausschliesslicher Gerichtsstand für daraus resultierende Streitigkeiten ist in erster Instanz das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Trogen, Schweiz.
Herisau, April 2022